Die wichtigsten Aspekte für das Handeln des Vorstandes der Sektion (§ 18) sind in den §§ 19 – 21 der Satzung festgelegt:
§ 19 Vertretung der Sektion in Rechtsgeschäften
§ 20 Stellung in Bezug zur Mitgliederversammlung
§ 21 Geschäftsordnung (wer beruft Sitzungen ein, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung mit jeweils einfacher Mehrheit, Zwang zur Einberufung, mind. ½-jährl. Vorstandssitzungen, Einstellung von Mitarbeitern möglich).
Zur Ausführung dieser Festlegungen und in Anbetracht des Willens der Vorstandsmitglieder, als Team zu handeln, hat sich der Vorstand auf nachstehende Vereinbarungen verständigt:
- Vorstandssitzungen
a) Vorstandssitzungen finden planmäßig monatlich nach Terminabstimmung im Vormonat statt. Die Beiratsmitglieder können als Gast teilnehmen, falls sie nicht explizit eingeladen wurden. Jedes Vereinsmitglied kann auf Anfrage teilnehmen.